Aufnahmebedingungen
Für die Anmeldung an unserer Schule brauchst du:
- deine Schulnachricht von der 8. Schulstufe
- das ausgefüllte Anmeldeformular
Voraussetzung für den Besuch einer Handelsakademie ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.
In manchen Fällen muss in den Gegenständen Deutsch, Mathematik oder Englisch eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. Dies hängt vom Schultyp und der Note in diesen drei Fächern ab.
Für Schüler/innen mit einem ausländischen erfolgreichen Schulabschluss (mind. 8-jährige Schullaufbahn): Wenn das Zeugnis über den ausländischen Schulbesuch keinen Nachweis über den positiven Abschluss in Deutsch enthält, ist eine Externistenprüfung über den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes Deutsch der 8. Schulstufe in der Hauptschule abzulegen.
Die Aufnahmeprüfung findet am Mittwoch in der letzten Schulwoche in unserer Schule statt.
Aufnahmebedingungen
Du möchtest in die Zweisprachige BHAK und kommst von der …
Ich komme von der ... (Schule) | Voraussetzung: Noten / Leistungsniveau | Aufnahmsprüfung |
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Allgemein bildende höhere Schule | keine Aufnahmsprüfung | |
Neue Mittelschule | Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen (*) | keine Aufnahmsprüfung |
Neue Mittelschule | Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand (*) | Aufnahmsprüfung oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz (**) |
Neue Mittelschule | Grundlegende Allgemeinbildung in 2 – 3 Pflichtgegenständen (*) | Aufnahmsprüfung |
Mittelschule (ab Schuljahr 2021/22 - ausgenommen Schulversuch ab Schuljahr2020/21) | Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“ (*) | keine Aufnahmsprüfung |
Mittelschule (ab Schuljahr 2021/22 - ausgenommen Schulversuch ab Schuljahr 2020/21) | Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ Note „Befriedigend“ und „Genügend“ (*) | Aufnahmsprüfung |
Polytechnische Schule 9.Schulstufe | keine Aufnahmsprüfung |
(*) Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
(**) Nur dann keine Aufnahmsprüfung, wenn im Jahreszeugnis vermerkt ist, dass diese Note zumindest einem Gut der 2. Leistungsgruppe entspricht.