Informationen zum Schulbetrieb vom 07. bis zum 17. Jänner 2021

Beilage zum Erlass des BMBWF GZ 2020-0.834.140, siehe Link am Ende des Dokuments

 

Mit 07. Jänner 2021 treten ergänzende Maßnahmen gemäß COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/21) in Kraft. Sie gelten zunächst bis auf Weiteres und werden regelmäßig evaluiert sowie an die aktuelle epidemiologische Entwicklung angepasst.

Der Erlass sieht derzeit folgende Rahmenbedingungen (für Schüler*innen der Sekundarstufe II) vor:

  • Schülerinnen und Schüler an AHS-Oberstufen, berufsbildenden höheren Schulen und Berufsschulen sind grundsätzlich im Distance-Learning, sollen jedoch bereits ab 07. Jänner 2021 klassen- bzw. tageweise an die Schulen zurückkehren, damit Leistungsfeststellungen und eine entsprechende Vorbereitung darauf erfolgen können
  • Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schüler*innen statt.
  • Das Tragen eines MNS zählt zu den Pflichten von Schülerinnen und Schülern. Eine Verletzung dieser Pflichten löst entsprechende rechtliche Folgewirkungen aus. Jene Schülerinnen und Schüler, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
  • Für jene Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte), welche sich aus sonstigen, mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Unterricht teilzunehmen, besteht die Möglichkeit der Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht.
  • · Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Personen und Einrichtungen sowie der praxisschulmäßige Unterricht von Lehramtsstudierenden an der Schule finden nicht statt.
  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden.
  • Die Schulleitung oder die Schulbehörde kann für einzelne Schulstufen, Klassen oder Gruppen Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht anordnen, u.a. um anberaumte Leistungsfeststellungen, abschließende Prüfungen sowie die Vorbereitungen auf Leistungsfeststellungen und abschließende Prüfungen durchzuführen. Damit soll jenen Schülerinnen und Schülern, die sich seit Ende Oktober im Distance Learning befinden, die Möglichkeit eines Präsenzunterrichtes zum Abschluss des ersten Semesters eingeräumt werden. Es sind jedoch geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. (Staffelungen, Ausdünnung, Hygiene).

 

Weitere Informationen finden Sie unter Schulbetrieb von 7. Jänner 2021 bis 15. Jänner 2021 (bmbwf.gv.at)